Inklusionsvereinbarungen

Nach § 83 des Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX) sollen Unternehmen mit der Schwerbehindertenvertretung, eine verbindliche Integrationsvereinbarung verabschieden, die die barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung festlegt. Dadurch soll die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen vereinfacht und gefördert werden.

Viele Unternehmen schenken den Inklusionsvereinbarungen jedoch nicht genügend Aufmerksamkeit und erschweren der Schwerbehindertenvertretung die Inklusion im Unternehmen voranzutreiben. Zudem gibt es immer noch einige Unternehmen, die noch keine Inklusionsvereinbarung verabschiedet haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Damit sich das ändert, finden Sie unter dem folgenden Link ein Beispiel dafür, wie Sie Ihre Inklusionsvereinbarung gestalten können: