Gutachten zur Barrierefreiheit

Das Sicherstellen der Barrierefreiheit wird durch die voranschreitende Digitalisierung sowie durch erlassene Gesetze immer wichtiger.

Öffentliche Dienste sind durch den § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes dazu verpflichtet, ausschließlich barrierefreie IT-Produkte einzuführen. Aber auch Wirtschaftsunternehmen werden durch das Sozialgesetzbuch in die Pflicht genommen und sollen die Bedürfnisse von Arbeitnehmern mit Beeinträchtigungen bei der Einführung von IT-Produkten berücksichtigen. Dadurch stehen die Softwarehersteller zunehmend unter Druck, ihre Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Unsere Gutachten sind nicht standardisiert, sondern werden für jeden Kunden individuell erstellt. Dadurch können wir eine präzise Aussage über die Barrierefreiheit tätigen und gewährleisten. Unsere IT-Experten wurden speziell für die Prüfung der Barrierefreiheit in unserem Hause ausgebildet und zeichnen sich durch ein am Markt einmaliges Fachwissen aus.

Unsere Experten erstellen für Sie Gutachten über die Barrierefreiheit von

  • Client-Anwendungen
  • Web-Anwendungen
  • Webauftritten
  • Dokumenten.

Unser Vier-Stufen-Modell

Unsere IT-Experten erstellen die Gutachten nach dem bewährten Vier-Stufen-Modell von Papenmeier Consulting. Das garantiert Ihnen ein konsistentes Prüfverfahren.

Workflow-Check

In der ersten Phase wird der Workflow der Anwendung mit einem versierten Benutzer durchgegangen bzw. anhand eines Schulungsleitfadens identifiziert. Dadurch ist es unseren Experten später möglich, den realen Arbeitsablauf entsprechend zu prüfen.

Verifikation

Während dieser Phase wird der Ist-Zustand der „Accessibility“ und „Usability“ anhand der einschlägigen Kriterien für die Barrierefreiheit festgestellt. Die Anwendung oder das Dokument wird dabei mit assistiver Technologie und speziellen Prüfwerkzeugen im vorher festgelegten Workflow getestet, um Unzulänglichkeiten zu identifizieren und diese in der nächsten Phase zu spezifizieren.

Analyse & Dokumentation

In der vorletzten Phase werden Auffälligkeiten aus der Verifikation genauer untersucht und gegen die Anforderungen der BITV 2.0, WCAG 2.0 sowie DIN EN ISO 9241 geprüft. Auftretende Abweichungen werden detailliert dokumentiert und beschrieben. Zum besseren Verständnis wird jede Abweichung zusätzlich durch Screenshots in der Dokumentation visualisiert.

Beurteilung

Da jede Beeinträchtigung mit unterschiedlichen Bedürfnissen einhergeht, beurteilen wir die Barrierefreiheit anhand spezifischer Kriterien für die jeweilige Form der Beeinträchtigung. Dies verhindert eine pauschalisierte und somit falsche Gesamtaussage über die Barrierefreiheit. Unsere Kunden erhalten durch die differenzierte Bewertung ein genaueres und in die Tiefe gehendes Gutachten, welches punktuelle Nachbesserungen zur Optimierung der Barrierefreiheit ermöglicht und einen erheblichen Mehraufwand verhindert.

Folgende Beeinträchtigungen werden bei den Gutachten berücksichtigt:

  • Blind
  • Sehbehindert
  • Motorische Beeinträchtigungen
  • Gehörbeeinträchtigungen