UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von der Generalversammlung im Jahr 2006 verabschiedet und soll die Gleichberechtigung für Menschen mit Beeinträchtigungen sicherstellen.

Das UN-Abkommen ist ein wichtiger Schritt, um der weltweit immer noch herrschenden Ungerechtigkeit gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen entgegenzuwirken. In Deutschland trat das Abkommen 2009 in Kraft und soll dazu beitragen, dass die Inklusion im eigenen Land weiter vorangetrieben werden kann.

Die Konvention stärkt die allgemeinen Menschenrechte und fördert somit die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne Diskriminierung. Zudem soll die individuelle Selbstständigkeit und Unabhängigkeit erhöht werden. Dazu zählt selbstverständlich auch der uneingeschränkte Zugang zu Informationen. Damit dieser gewährleistet werden kann, ist die IT-Barrierefreiheit unabdinglich.

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