BGG - Barrierefreie IT ist gesetzliche Pflicht

BGG-Gesetzbuch mit Hammer

Das Behindertengleichstellungsgesetz BGG wurde 2002 vom Bundesrat beschlossen. Ähnlich wie bei der UN-Behindertenrechtskonvention soll das BGG die Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen verhindern und zugleich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern.

Insbesondere die Träger der öffentlichen Gewalt sind dazu angehalten, die Zielvorgaben aktiv zu gestalten und Maßnahmen zum Abbau von Barrieren zu ergreifen. Dazu zählt auch die Sicherstellung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Informationssystemen sowie Informationsquellen.

In der Praxis bedeutet das, dass z. B. blinde Menschen die gleichen Informationen wie Sehende ohne fremde Hilfe wahrnehmen können. Im § 12 wird explizit darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Träger ihre Internetauftritte und grafischen Programmoberflächen barrierefrei darstellen müssen.

Damit Ihre Barrierefreiheit Sichergestellt werden kann, erarbeitet Papenmeier Consulting kundenindividuelle Gutachten, die nach der aktuellsten Gesetzeslage alle Erfordernisse berücksichtigen und darüber hinaus gehen.

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